Diplom-Sozialarbeiterin; Mitglied im BdB
Bergstraße 11, 53919 Weilerswist, Telefon: 0 22 54 - 9 69 04 70

Betreuungsverfahren

Betreuungsverfahren

Die Einrichtung einer Betreuung kann bei Gericht selbst beantragt oder für eine andere Person angeregt werden.
Nach Prüfung der Sachlage und persönlicher Anhörung wird bei Erfordernis vom zuständigen Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt.

Die Kosten der Betreuung werden bei Mittellosigkeit aus der Staatskasse gezahlt, nur vermögende Betreute zahlen die Betreuervergütung aus ihrem Vermögen.