Diplom-Sozialarbeiterin; Mitglied im BdB
Bergstraße 11, 53919 Weilerswist, Telefon: 0 22 54 - 9 69 04 70

Allgemeines

Allgemeines zur Rechtlichen Betreuungen

Die rechtliche Betreuung kann für Menschen eingerichtet werden, die wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten alleine zu erledigen und anderweitig keine ausreichend verlässliche Hilfe erhalten.

Es wird im Einzelfall geklärt, in welchen Bereichen und für welche Dauer Unterstützung benötigt wird. Über das zuständige Vormundschaftsgericht wird ein Betreuer bestellt, der den Betreuten dann in genau diesen Bereichen unterstützt. Jeder Betreuer wird durch das Gericht beaufsichtigt, berichtet regelmäßig über seine Tätigkeit und legt über das verwaltete Vermögen Rechenschaft ab.